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   VG Frankfurt/Oder, 18.12.2013 - 7 K 1234/10   

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https://dejure.org/2013,44781
VG Frankfurt/Oder, 18.12.2013 - 7 K 1234/10 (https://dejure.org/2013,44781)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.12.2013 - 7 K 1234/10 (https://dejure.org/2013,44781)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 7 K 1234/10 (https://dejure.org/2013,44781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 2 Nr 1 GeoVermG BB, § 13 Abs 2 Nr 3 GeoVermG BB, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Kataster und Vermessungsrecht Anfechtung von Abmarkung; Maßgeblichkeit Katasternachweis gegenüber evtl. gutgläubigen Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.12.2013 - 7 K 1234/10
    Das gilt selbst dann, wenn - was zweifelhaft erscheint - davon ausgegangen wird, dass die diesbezüglichen weiteren Ausführungen des Gerichts zur Vorfrage des gutgläubigen Eigentumserwerb der Klägerin am (heutigen) Flurstück Axx gemäß der Bestandsangaben des Grundbuchs zwischen der Klägerin und den Beigeladenen in Rechtskraft erwachsen sein sollten (vgl. so - allerdings zur Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Person des Eigentümers - Reichsgericht, Urteil vom 21. Juli 1938 - V 19/38 -, RGZ 158, 40, 43 m. w. N.; kritisch mit gewichtigen Argumenten Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. März 2008 - V ZR 13/07 -, NJW-RR 2008, 1397 ff., juris Rz. 19 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 14 A 7/10

    Abmarkung, d.h. die örtliche Kenntlichmachung einer Grenze durch Grenzzeichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.12.2013 - 7 K 1234/10
    Die Abmarkung ist ein beurkundender und insofern auch feststellender Verwaltungsakt (vgl. BVerwG DÖV 1972, 174; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2011 - 14 A 7/10 -, juris Rz. 27 f. m. w. N.), für den neben den Katasterbehörden die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Hoheitsträger zuständig sind (vgl. § 26 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BbgVermG).
  • RG, 21.07.1938 - V 19/38

    1. Zur entsprechenden Anwendung des § 2039 BGB. 2. Zur Rechtskraftwirkung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.12.2013 - 7 K 1234/10
    Das gilt selbst dann, wenn - was zweifelhaft erscheint - davon ausgegangen wird, dass die diesbezüglichen weiteren Ausführungen des Gerichts zur Vorfrage des gutgläubigen Eigentumserwerb der Klägerin am (heutigen) Flurstück Axx gemäß der Bestandsangaben des Grundbuchs zwischen der Klägerin und den Beigeladenen in Rechtskraft erwachsen sein sollten (vgl. so - allerdings zur Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Person des Eigentümers - Reichsgericht, Urteil vom 21. Juli 1938 - V 19/38 -, RGZ 158, 40, 43 m. w. N.; kritisch mit gewichtigen Argumenten Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. März 2008 - V ZR 13/07 -, NJW-RR 2008, 1397 ff., juris Rz. 19 m. w. N.).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Der betroffene Grundstückseigentümer kann seinen Nachbarn mit der Behauptung, die aus dem (fortgeführten) Liegenschaftskataster hervorgehende Grenze entspreche aufgrund eines gutgläubigen Erwerbs nicht (mehr) den Eigentumsverhältnissen, auf Feststellung seines Eigentums an der fraglichen Fläche sowie auf Grenzfeststellung in Anspruch nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1993, 217, 218; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 7 K 1234/10, juris Rn. 20 ff.).
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